Mitgliedschaft
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person die Mitgliedschaft erwerben. Hierzu muss der als Download verfügbare Mitgliedsantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:
FondsHilfe e.V.
Bräuhausstraße 4 b
82152 Planegg
gesandt werden.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft entsteht mit der schriftlichen Bestätigung durch den Vorstand und Bezahlung der Aufnahmegebühr.
Der Login-Bereich steht nur Mitgliedern zur Verfügung die nachweisen können, dass sie die dort registrierten Fonds gezeichnet haben oder der Vorstand den Zugang aus sonstigen Gründen ermöglicht.
1. Aufnahmegebühr
a) Die Aufnahmegebühr beträgt für Fondsgesellschafter, die nicht
Vermittler sind, € 200,00.
b) Für Vermittler beträgt die Aufnahmegebühr € 500.
c) Für sonstige Mitglieder, die weder Fondsgesellschafter noch
Vermittler sind, beträgt die Aufnahmegebühr € 200. Die
Aufnahmegebühr für diese sonstigen Mitglieder kann vom Vorstand
auch individuell abweichend von der Regelaufnahmegebühr
festgelegt werden.
d) Die Gründungsgebühr beträgt für die Gründungsmitglieder € 5.000,
eine weitere Aufnahmegebühr entfällt.
2. Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag beträgt für:
a) Fondsgesellschafter und sonstige Mitglieder, die nicht Vermittler
sind € 200,00.
b) Vermittler und Vermittlungsgesellschaften € 500,00.
c) Für Gründungsmitglieder die die Gründungsgebühr gem. 1., d)
geleistet haben entfällt der Jahresbeitrag.
Der Jahresbeitrag für sonstige Mitglieder gem. a), die weder
Fondsgesellschafter noch Vermittler sind, kann vom Vorstand
individuell festgelegt werden.
3. Fälligkeit
Der Jahresbeitrag ist nach dem Beitrittsjahr am 10.1. für das laufende Jahr fällig und wird nach Erteilung einer Einzugsermächtigung abgebucht. Im Beitrittsjahr ist nach Bezahlung der Aufnahmegebühr gem. 1. kein Jahresbeitrag zu entrichten.