Der Verein
Zweck des Vereins ist der Anlegerschutz, die Bündelung und Durchsetzung von Anlegerinteressen. Anlegern von geschlossenen Fonds, insbesondere geschlossenen Immobilienfonds, soll die Kommunikation untereinander und die initiatorenunabhängige Informationsbeschaffung sowie eine bessere Durchsetzung von Anlegerinteressen ermöglicht werden. Hierbei verfolgt der Verein das Ziel, Anlegern geschlossener Fonds, deren Beratern und sonstigen berechtigt Interessierten möglichst transparente Informationen zur Beurteilung der Entwicklung der Fondsgesellschaften oder des Investments zu beschaffen. Die oft schönfärberischen offiziellen Darstellungen von initiatorenabhängigen Fonds-Geschäftsführungen sind dazu nicht geeignet.
Der Verein verfolgt diesen Zweck insbesondere durch:
a) Betrieb einer Internetseite unter http://www.fondshilfe.de
Auf dieser Seite sollen u.a. allgemeine Informationen zum Anlegerschutz wie auch konkrete Informationen zu einzelnen Fonds, nützliche Adressen und ein Login-Bereich zur Verfügung gestellt werden. Über den Login-Bereich sollen Vereinsmitglieder und sonstige berechtigte Interessenten Analyseergebnisse und Informationen über Fondgesellschaften erhalten, sofern der jeweilige Fonds durch den Verein erfasst wurde. Eine Verpflichtung zur Erfassung eines bestimmten Fonds und zur Recherche der zugehörigen Informationen besteht für den Verein nicht. Ferner besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität der Informationen im Login-Bereich.
b) Information mit Hilfe verschiedener Kommunikationsmittel wie
• direct Mailings
• Telefonaktionen
• Organisation von und Teilnahme an Informationsveranstaltungen,
Diskussionsrunden udgl.
c) Öffentlichkeitsarbeit
d) Förderung und Unterstützung von fondsbezogenen
Interessengemeinschaften
• z.B. zur Durchsetzung von Anlegeransprüchen
e) Die Aufnahme weiterer Vereinsmitglieder
die in der Regel Anleger, Berater oder Vermittler bei einer durch
den Verein erfassten Fondsgesellschaft sind, aber nicht zwingend
sein müssen, ist möglich
f) Vertretung von Vereinsmitgliedern auf Gesellschafterversammlungen
auch und gerade zur Bündelung der Anlegerinteressen