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Über uns

Bildung von Interessengemeinschaften

Gemeinsam können Anleger etwas erreichen – alleine haben Sie keine Chance gegen übermächtige Initiatoren.

Durch den Verein FondsHilfe e.V. können Fondsgesellschafter miteinander kommunizieren. Ein Zusammenschluss in einer Interessengemeinschaft außerhalb des Vereins kann sehr sinnvoll sein. So kann z.B. eine gemeinsame Klage auf Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung für Anleger Kosten sparen:

  1. Es muss nur ein Anwalt eingeschaltet werden, der sich intensiv mit dem jeweiligen Fonds beschäftigt hat.
  2. Gerichts- und Anwaltskosten steigen degressiv und sind damit für den Einzelnen deutlich günstiger.

Unsere Vereinsmitglieder unterstützen wir durch die Organisation oder  das Zusammenführen von interessierten Anlegern zu einer Interessengemeinschaft.


AKTUELLES


FondsHilfe Vorstand H.-D. Wunderlich und A. Doblinger beenden Auseinan-dersetzungen
23.12.10 – In schwierigen, aber von gegenseitigem Verständnis und dem Willen zu Problemlösungen zu kommen geprägten Verhandlungen, konnte mit einer tragfähigen Lösung Einvernehmen erzielt werden. Dies dürfte letztlich auch entscheidend zu einer Stabilisierung der DOBA-Fonds beitragen... mehr


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